Investment Banking: Finanzinstrumente
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Futures: Kontraktspezifikation

1. Kontraktgröße

Die Kontraktgröße oder der Kontraktwert eines Futures-Kontraktes ergibt sich aus der Multiplikation des Preises, zu dem zwei Parteien die Transaktion vereinbaren, mit einem Faktor, der den rechnerische Preis in einer in Geld meßbar größte umwandelt. An der DTB (Deutsche Terminbörse) beträgt so z. B. der Faktor des Futures auf den Deutschen Aktienindex Dax 100 DM. Vereinbaren also zwei Parteien den Handel eines Dax-Futures zu einem Preis von 2100 Indexpunkten, beträgt der Kontraktwert 210. 000 DM. Dieser Faktor wird auch Kontrakt-Multiplikator genannt.

2. Tick Size

Die Preisänderungen eines Futures vollziehen sich ihm von den Börsen vorgegebenen Mmindestschwankungen. Diese Minimum-Preisänderungen werden möglicherweise als Minimum Tick Size oder kurz Tick Size bezeichnet. Sie orientieren sich oft an den Minima, die für Preisschwankungen des Underlyings existieren, oder sind von den Börsen mehr oder weniger willkürlich festgelegt. Die Tick Size des Dax-Futures beträgt 0,5 Punkte, so daß keine kleinere Preisveränderung als von2.100,00 DM auf 2.100,50 DM oder 2.099,50 DM an der DTB möglich ist.

3. Tick Value

Der Tick Value ist der in Geld gemessene Gegenwert einer Veränderung um einen Tick. Man erhält den Tick Value durch Multiplikation der Tick Size mit dem Kontrakt-Multiplikator. Bei obiger Tick Size von 0,5 Punkten und einem Dax-Kontrakt Multiplikator von 100 DM beträgt der Tick Value 50 DM. Dar eine Minimum-Preisänderung von 2.100,00 DM auf 2.100,50 DM einer Steigerung des Kontraktwertes von 2.100,00 x 100 DM, also 210.000 DM auf 2.100,50 x 100 DM = 210.050 DM entspricht, kann der Tick Value auch auf diesem Wege abgeleitet werden.

4. Laufzeit

Futures werden an den Börsen auf nach Kontrakt verschiedenen, aber standardisierten Laufzeiten gehandelt. In der Regel sind weltweit mindestens drei Laufzeiten und damit Fälligkeitstermine eines Kontraktes handelbar. Oft sind die Kontrakte mit Fälligkeitsterminen in 3-Monats-Abständen handelbar, so z. B. März, Juni, September und Dezember. Auf die sogenannten Zwischenmonate werden dann in einem solchen Underlying keine Futures gehandelt. Die Fälligkeitstage sind entweder bestimmte Wochentage im Fälligkeitsmonat, z. B. jeweils der dritte Freitag des Monats, oder fixe Daten wie weist der 10. des Monats, falls der entspreche Tag ein Handelstag ist. Unterschiedliche Regelungen bestehen zudem darüber, ob Fälligkeitstag und letzter Handelstag übereinstimmen. Je nach Kontrakt verschieden ist auch, ob die effektive Erfüllung der Kontrakte, also das Settlement, am Fälligkeitstage erfolgen muß, oder wie z. B. bei Rohstoffen üblich, der Fälligkeittag nur den Verfall des Kontraktes bestimmt und eine Lieferung dann innerhalb mehrerer Wochen erfolgen kann.

5. Settlement

Unter dem Begriff "Settlement" ist die Erfüllung des Termingeschäftes am Fälligkeitstag oder Settlement Day zu verstehen. Eine Erfüllung eines Kontraktes kann theoretisch auf zwei grundsätzlich verschiedene Weisen erfolgen. Zum einen durch eine physische Belieferung des Käufers durch den Verkäufer. Dabei erhält der Käufer am Fälligkeitstag das Underlying, z. B. durch Einbuchung von Wertpapieren in sein Depot oder bei Waren-Futures durch erhalte Ware. Mit zunehmender Abstrahierung der Futures-Märkte von physisch lieferbaren Instrumenten, z. B. durch Futures auf Geldmarktzinsen, und durch zunehmend breitere Anwendung wie Short-Verkäufe, bei denen der Verkäufer das Underlying ohnehin nicht besitzt, werden neue an den Börsen eingeführte Kontrakte zunehmen durch sogenanntes Cash Settlement erfüllt. Dabei wird am Verfalltag des Kontraktes die Differenz zwischen Preis bei Kontraktabschluß und dem von der Börse am Fälligkeitstag in verschiedenen Verfahren berechneten und publizierten Settlement-Preis dem Käufer bzw. Verkäufer gutgeschrieben oder belastet. In der Praxis wird ein sehr ähnlicher Prozeß zudem täglich von den Börsen vollzogen, das sogenannte Margining.

6. Margining

Als Sicherheitsleistung, die Kontrakterfüllung garantiert, ist ein Teilbetrag des Kontraktwertes auf einem Konto bei einer Clearing-Stelle zu überlegen. Die Clearing-Stelle legt fest, wie hoch der zu hinterlegende Teilbetrag, die sogenannte "initial margin", ist und berechnet täglich die Gewinne oder Verluste, die sich anhand des letzten gehandelten Tageskurses für die Kontraktpartner ergeben. Diese Gewinne und Verluste werden als "maintenance" oder "variation margin" bezeichnet und täglich auf den Konten der Marktteilnehmer verbucht. Sie erhöhen oder senken die Gesamt-Margin-Forderung der Clearing-Stelle. Durch dieses Margining oder "mark-to-market" werden die Verbindlichkeiten der Marktteilnehmer am Ende jedes Handelstages erfaßt, so daß nur wenig Gefahr besteht, daß ein Börsenteilnehmer bei Settlement seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann. Kann während der Laufzeit eines Kontraktes ein Börsenteilnehmer seine Margin-Verpflichtungen nicht erfüllen, werden seine Positionen von der Clearing-Stelle zwangsliquidiert. Ausgehend von diesen Sicherheitsmechanismen stellt sich die Frage, ob der Konkurs von der Barings Bank Anfang 1995 dennoch Risiken birgt, die auch weiterhin nicht berücksichtigt werden. Tatsächlich könnte ein ähnlicher Fall auch heute noch vorkommen, da die Clearing-Stellen nicht nachvollziehen können, wie die Mittel zur Erfüllung der Verpflichtung (Margining) beschafft werden. So können durchaus Kredite zur Begleichung von Margin-Verpflichtungen verwendet werden, so daß die Sicherheitsleistung für die Börsen zwar erfüllt ist, dies aber nur zur Erhöhung anderer Verbindlichkeiten erfolgt. Andererseits können die Börsen nicht überwachen den Organe der Gesamt-Bonität ihrer Marktteilnehmer sein. Im Falle der Barings Bank wurden so stets die Verbindlichkeiten den Börsen gegenüber gedeckt, es gelangt lediglich durch kriminelle inne die eines Einzelnen, die Gesamtverbindlichkeiten der Bank intern und extern geringer darzustellen, als sie tatsächlich waren, und so die Bonität zu erhöhen. Das Margin-System hat sicherlich wie jedes System der Risikobegrenzung seine Grenzen, nichts desto Trotz aber hat es bei zahlreichen Insolvenzen bisher bereits hervorragende Dienste geleistet.